Re:Re: Firmenwagen wird zu Privatwagen

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#70060
Roland
Teilnehmer

Hallo Andrea!

Dazu die RZ 222b aus den LSt-RL:

222b
Beim Verkauf gebrauchter Dienstfahrzeuge an Arbeitnehmer liegt ein steuerpflichtiger
Sachbezug insoweit vor, als die Arbeitnehmer auf Grund des Dienstverhältnisses einen Preis
zu bezahlen haben, der unter dem Preis liegt, der bei einer Veräußerung des Fahrzeuges an
einen „fremden“ privaten Abnehmer zu erzielen wäre. Die Höhe des Sachbezuges ergibt sich
aus der Differenz des vom Arbeitnehmer zu bezahlenden Preises und – in Anlehnung an
Punkt 5.2 des Durchführungserlasses zum NoVAG 1991 – dem Mittelwert zwischen dem
Händler-Einkaufspreis und dem Händler-Verkaufspreis laut den inländischen Eurotax-
Notierungen (jeweils inklusive Umsatzsteuer und NoVA). Dem Arbeitnehmer bleibt es
unbenommen, einen niedrigeren Sachbezug anhand geeigneter Unterlagen (zB
Bewertungsgutachten, vergleichbare Kaufpreise) nachzuweisen.

LG