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30. Januar 2009 um 10:48 Uhr
#70142
biggi
Teilnehmer
Da das doch ein seltenes Thema ist, ist eine gute Antwort hier wie ein Lottotreffer.
Ich habe jetzt bei der Wirtschaftskammer nachgefragt. Da es ein Vergleich ist, also keine Nachzahlung auf „Heller und Pfennig“ sondern nur ein Teilbetrag, ist das als „normale“ Vergleichszahlung (1/5 steuerfrei, Rest lt. Tarif) zu behandeln.
Liebe Grüße
Biggi
P.S.: Vielleicht hat ja einmal jemand ein ähnliches Problem und freut sich über den Eintrag.