Re:Re: Fernbleiben ohne Karenzvereinbarung

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JB1
Teilnehmer

Ich würde die Dienstnehmerin schriftlich auffordern, unverzüglich den Dienst anzutreten bzw. einen rechtmäßigen Verhinderungsgrund bekannt zu geben. Unbedingt eine Frist für das Einlagen der Rückmeldung festhalten (eine Woche sollte reichen). Sollte sie das nicht tun/können, kann die Entlassung nach vorheriger Zustimmung des Gerichts ausgesprochen werden (§ 12 Abs 2 Z 1 MSchG). Sollten jedoch noch weitere Anzeichen hinzukommen, die einen unberechtigten vorzeitigen Austritt durch die DN untermauern (zB sie gibt an, nicht mehr kommen zu wollen, etc.), würde ich einen unberechtigten vorzeitigen Austritt annehmen.