Re:Re: Fernbleiben ohne Karenzvereinbarung

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#73520
biggi
Teilnehmer

Liebe Carmen!

Ihr müsst zuerst versuchen, mit der DN Kontakt aufzunehmen, und klären was los ist.

Ohne Geburtsdatum und -umstände (z.B. Kaiserschnitt) steht das wirkliche Ende des Mutterschutzes nicht fest.

Die DN muss spätestens 8 Wochen nach der Geburt die Karenz melden.

Also, vielleicht ist alles noch „legal“.

Bis 4 Monate nach der Geburt besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Also, zuerst klären – Anruf, Einschreiben -, dann kann man erst Lösungen suchen.

Viel Erfolg

Biggi