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20. Februar 2013 um 14:03 Uhr
#73520
Teilnehmer
Liebe Carmen!
Ihr müsst zuerst versuchen, mit der DN Kontakt aufzunehmen, und klären was los ist.
Ohne Geburtsdatum und -umstände (z.B. Kaiserschnitt) steht das wirkliche Ende des Mutterschutzes nicht fest.
Die DN muss spätestens 8 Wochen nach der Geburt die Karenz melden.
Also, vielleicht ist alles noch „legal“.
Bis 4 Monate nach der Geburt besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Also, zuerst klären – Anruf, Einschreiben -, dann kann man erst Lösungen suchen.
Viel Erfolg
Biggi