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8. Juni 2016 um 9:35 Uhr
#74249
the brain
Mitglied
Hallo Rene,
meine Antwort ist zweigeteilt.
Dieses Dienstverhältnis ist kein geringfügiges. Auch nicht im August.
Eine Urlaubsersatzleistung macht aus einem geringfügigen DV kein vollversichtertes DV.
lg
hubert k.