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8. Juni 2016 um 9:35 Uhr
#74249
Mitglied
Hallo Rene,
meine Antwort ist zweigeteilt.
Dieses Dienstverhältnis ist kein geringfügiges. Auch nicht im August.
Eine Urlaubsersatzleistung macht aus einem geringfügigen DV kein vollversichtertes DV.
lg
hubert k.
