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5. August 2008 um 13:09 Uhr
#69490
Klaus
Teilnehmer
Hallo Woiset;
meiner Meinung nach sind auch Ferialarbeiter der BUAK bis 15. des folgenden Monates zu melden.
Bei „echten Ferialpraktikanten “ wird die Meldung wahrscheinlich nicht erforderliche sein.
LG
Klaus