Re:Re: Ferialarbeiter Baugewerbe

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#69490
Klaus
Teilnehmer

Hallo Woiset;
meiner Meinung nach sind auch Ferialarbeiter der BUAK bis 15. des folgenden Monates zu melden.
Bei „echten Ferialpraktikanten “ wird die Meldung wahrscheinlich nicht erforderliche sein.

LG
Klaus