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22. Oktober 2009 um 15:21 Uhr
#71056
ingridB
Teilnehmer
Liebe Kollegin,
also keinesfalls würde ich rückwirkend am Bezug etwas ändern.
Ich würde das so sehen, dass zuvor ein befristetes Dienstverhältnis mit dem jungen Mann als Ferialarbeiter bestand.
Nach Ablauf wurde im Anschluß ein neues DV eingegangen. Diesmal als der „normale“ Lagerarbeiter den du schon erwähnt hast, mit der entsprechenden Einstufung im KV.
Ich hoffe, das war ein gescheiter Gedanken, der dir bei deiner Entscheidung hilft ;o)
LG
Ingrid