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23. September 2008 um 8:09 Uhr
#69651
Teilnehmer
Hallo Forum!
Ich habe in der Fachliteratur gesucht und folgende Textstelle im Buch „Personalverrechnung im Baugewerbe“ von Grafeneder/Ortner gefunden:
Fällt ein Feiertag auf einen Freitag, so ist die Vereinbarung über einen Durchrechnungszeitraum bzw. mehrere Durchrechnungszeiträume so zu gestalten, dass in dieser Kalenderwoche eine lange Woche vorgesehen wird.
Somit erübrigt sich meine Frage von gestern.
LG