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22. September 2008 um 16:12 Uhr
#69650
Teilnehmer
Auch bei uns gibts im Aussendienst kurz/lang.
Wenn aber in eine Woche ein Feiertag fällt,beträgt die Normalarbeitszeit 76h minus dem Feiertag von 8h für die 2 Wochen.
Fällt der Feiertag an einen Freitag in einer kurzen Woche,so hat der DN die Wahl auf Überstundenzahlung,od. Donnerstag arbeitsfrei.
Feiertage sind bezahlte Arbeitstage!
