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10. Juni 2008 um 6:07 Uhr
#69310
Teilnehmer
Hallo Maggi!
Ich ersehe aus dem KV (für beide Ang. und Arb.), dass die Regelung des ARG zum Zuge kommen.
Demnach bis zur Normalarbeitszeit an diesem Wochentag Feiertagsarbeitsentgelt (welches nach der neuen Rechtsansicht der Finanz steuerpflichtig ist), darüber hinaus Feiertagsüberstundenentlohnung.
Bist du sicher, dass der DN keine Pause hatte?
LG
