Re:Re: Fehlgeldentschädigung (Mankogeld)

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#73957
Martin
Teilnehmer

Wenn der Betrag monatlich zusteht und eine Aufrollung gemacht wird = 14,53 pro Monat frei
In einem Monat = 14,53 frei, Rest pflichtig als laufender Bezug LST+SV. Das ist wie bei den Überstunden.

Wenn eine Vereinbarung besteht: 1 x pro Jahr erhält DN € 500,- Mankogeld, sehe ich Lst 67/1, und SV-Sonderzahlung. = Wie wiederkehrende Prämie.
ob € 14,53 einmalig heraus gerenchnet werden dürfen hängt vom Einzelfall ab.

Generell darf Mankogeld nur dann frei gerechnet werden, wenn die Voraussetzung (Tätigkeit mit Handkassa) vorliegt.