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13. September 2011 um 13:28 Uhr
#72844
JB1
Teilnehmer
ob diese Vorgehensweise (pauschale Zahlung) zulässig ist, weiß ich leider auch nicht. ich würde es jedoch nicht machen, weil ich nicht denke, dass ein gpla-prüfer „rund 1 monat urlaub“ annimmt, weil ein monat keine 5 oder gar 6 wochen hat.