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13. September 2011 um 12:58 Uhr
#72843
nikhel
Teilnehmer
Danke für die Antwort 😉
Verstehe ich das richtig?
Ich muss jeden einzelnen Urlaubstag der pro Monat konsumiert wird, bei der Bemessung der Fehlgeldentschädigung pro Monat, abziehen und kann nicht pauschal einfach „nur“ 11x im Jahr die Fehlgeldentschädigung auszahlen und einmal nicht auszahlen da rund ein Monat Urlaub ist?
lg
Nikhel