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4. September 2009 um 22:07 Uhr
#70905
Roland
Teilnehmer
Hallo Claudia!
Bei den fallweise Beschäftigten wird auf die DURCHSCHNITTLICHE tägliche Beitragsgrundlage abgestellt.
Es gibt keine andere Möglichkeit.
Rechengang zu deinem Beispiel: 18 h gesamt zu je 8 Euro ergibt 144 Euro dividiert durch 3 Arbeitstage ergibt im Schnitt 48 Euro pro Arbeitstag, daher ist der DN an diesen 3 Tagen vollversichert, weil dieser Schnitt über der täglichen Geringfügigkeitsgrenze liegt.
LG