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3. Juni 2008 um 14:48 Uhr
#69278
Mitglied
Meines Wissens hängt die fallweise Beschäftigung nicht von der Höhe des Bezuges ab, sondern es muss die Unregelmäßigkeit der Beschäftigung gegeben sein. Es gibt auch fallweise Beschäftigte, die über der Geringfügigkeitsgrenze sind, weil sie pro Tag über die tägliche Geringfügigkeitsgrenze kommen. Bei fallweisen Beschäftigten ist nämlich die tägliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend und nicht die monatliche.
Liebe Grüße
„schaled“
