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23. April 2008 um 8:36 Uhr
#69211
Riga
Teilnehmer
Hallo Mia!
Also meines Erachtens kann es zu keinem Mehrarbeitszuschlag bei fallweisen Beschäftigten kommen. Ein fallweiser Beschäftigter darf tägliche und monatliche Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. Wenn der KV also zum Beispiel eine tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden vorsieht, würde der fallweise Beschäftigte im Normalfall die tägliche Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, wenn er mehr als diese 8 Stunden arbeiten würde und könnte dann nicht mehr als fallweiser Beschäftigter abgerechnet werden.
lg Silvia