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24. April 2012 um 12:52 Uhr
#73226
Roland
Teilnehmer
Hallo Claudia!
Richtig: Kosten der Jahreskarte : 12 = sv-freier Fahrtkostenersatz, den ich praktisch als Geldbezug auszahle.
Dieser Geldbezug ist eben zwar sv-frei, aber lohnsteuerpflichtig.
Bei der weiteren (geringfügigen) Dame ist, solange der Fahrtkostenersatz tatsächlich sv-frei ist, kein Problem mit dem Arbeitslosengeld gegeben (weil kein Entgelt!).
LG