Re:Re: Fahrtkostenersatz

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Claudia73
Teilnehmer

Hallo Roland,

danke für deine Antwort. Mir wurde nämlich gesagt, dass wenn ich die Jahreskarte:12 pro Monat vergüte, dann ein Sachbezug entsteht, weil der DN diese theoretisch auch privat nutzen könnte.

Was kann ich sv frei ersetzen wenn jemand nur 3 Tage die Woche beschäftigt ist?

Einzelfahrschein: € 1,80 x 6 Fahrten = € 10,80 x 4,33 = € 46,76
Jahreskarte mtl.: € 449 : 12 Monate = € 37,42
Jahreskarte tgl.: : € 449 : 365 Tage x 3 Tage x 4,33 = 19,66

Die günstigste Variante für mich als DG wäre natürlich die Dritte.

Und als DG muß ich immer lt. Ortner Buch egal ob Zuschuss oder Vergütung DB, DZ und Komm.Steuer dafür bezahlen oder? Hier gibt es ja die Freigrenze bis € 1.095,- d.h., wenn ich diese mit den Fahrtkostenersätzen überschreite dann werden diese Abgaben für mich fällig?

Und die letzte Frage: gilt selbes auch wenn der DN mit Privat PKW fährt? Habe gelesen, egal ob zu Fuss oder mit Auto, Fahrtkosten müßen zumindest lt. unserem KV immer ersetzt werden. Belege zu Jahreskarte oder Fahrscheinen brauche ich ja nicht oder?

Ich blicke da mit diesen Fahrtkosten leider noch nicht ganz durch aber ich bin mir sicher du hast eine für mich verständliche Antwort 🙂

Danke!

LG Claudia