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18. September 2008 um 11:37 Uhr
#69629
Roland
Teilnehmer
Hallo cheesy!
Fahrtkostenersatz ist sechstelerhöhend, Essensbons glaube ich nicht (mehr) seit 1.1.2008 (habe gerade keine Unterlagen bei mir, vielleicht kann das noch jemand bestätigen).
Auf den KV-Lohn sind beide Bezüge m.E. nicht anrechenbar (Sozialleistungen!), d.h. der Prüfer wird vermutlich seine Nachforderungen stellen.
LG