Re:Re: Fahrtenbuch für KM-Geld

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#72488
Roland
Teilnehmer

Hallo Brigitte!

Nein, das glaube ich nicht – auch die Finanz hat hiezu ihre Meinung nicht geändert – siehe dazu RZ 290 aus den LSt-RL:

290
Die Benutzung eines KFZ muss nicht unvermeidbar sein. Es steht dem Arbeitnehmer die
Verwendung des KFZ auch dann frei, wenn die Wegstrecke auch mit einem öffentlichen
Verkehrsmittel oder zu Fuß zurückgelegt werden könnte (VwGH 22.12.1980, 2001/79).
Die vom Abgabepflichtigen geführten Nachweise müssen die Kontrolle sowohl des
beruflichen Zwecks als auch der tatsächlich zurückgelegten Fahrtstrecke erlauben. Dies
erfordert, dass in den entsprechenden Aufzeichnungen zumindest das Datum, die Dauer, der
Beginn und das Ende, das Ziel und der Zweck jeder einzelnen Fahrt festzuhalten sind (siehe
VwGH 21.10.1993, 92/15/0001). Neben einem Fahrtenbuch können auch Belege und
Unterlagen, die diese Merkmale enthalten, zur Nachweisführung geeignet sein (zB
Reisekostenabrechnungen für den Arbeitgeber, Kursprogramm mit Kursbesuchsbestätigung
bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen). Die Anforderungen an die Qualität der
Aufzeichnungen steigen mit der Anzahl der dienstlich zurückgelegten Kilometer.

LG