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6. September 2008 um 23:46 Uhr
#69576
Roland
Teilnehmer
Hallo Andrea + Ingrid!
Nur PAUSCHALE Entschädigungen müssen eingetragen werden.
Siehe dazu Kapitel 10.1.2.1. im „großen“ Ortner:
Reisekostenentschädigungen (§ 26 Z 4 EStG):
• Tagesgelder, Kilometergelder und pauschale Nächtigungsgelder
Eintragung im Lohnkonto: ja
• Übrige Beträge (z.B. Hotelrechnung für die Nächtigung, Flugticket,
Taxirechnung)
Eintragung im Lohnkonto: nein
LG