Re:Re: Fahrscheine Wien

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#69576
Roland
Teilnehmer

Hallo Andrea + Ingrid!

Nur PAUSCHALE Entschädigungen müssen eingetragen werden.
Siehe dazu Kapitel 10.1.2.1. im „großen“ Ortner:

Reisekostenentschädigungen (§ 26 Z 4 EStG):
• Tagesgelder, Kilometergelder und pauschale Nächtigungsgelder
Eintragung im Lohnkonto: ja

• Übrige Beträge (z.B. Hotelrechnung für die Nächtigung, Flugticket,
Taxirechnung)
Eintragung im Lohnkonto: nein

LG