Re:Re: Expatriat aus Deutschland – FBAF/DZ pflichtig?

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#70660
Mathias
Teilnehmer

Hallo Johann,

den Verbleib der SV-Pflicht in Deutschland würde ich genau hinterfragen. Wenn die Entsendung von vornherein auf 4 Jahre angelegt ist, besteht die SV-Pflicht normalerweise vom 1. Tag an in Österreich. Daß es da ein Wahlrecht gibt, wäre mir neu. M.E. ist da eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

LG
Mathias