Re:Re: Exekution nach Beendigung des Dienstverhältnisses

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biggi
Teilnehmer

Liebe Lydia!

Wenn er schon „ganz weg“ ist und nichts mehr von Euch bekommt, musst Du melden, dass er ausgetreten ist – geht auch formlos. Ausfüllen kannst Du ja nicht mehr viel.
Ignorieren darfst Du die Exekution nicht.

Sollten noch Zahlungen offen sein, müssten die gepfändet werden.

Liebe Grüße

Biggi