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29. September 2014 um 9:01 Uhr
#73918
Martin
Teilnehmer
servus,
ich sehe alle bezüge für eine mögliche Zusammenzählung.
Aber, da die Dienstnehmerin in diesem Monat vom „anderen“ nur laufende Bezüge erhält, gehen die Sonderzahlungen bei Dir (m.E.! 8) ) ohne Pfändungsabzug durch.