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25. November 2009 um 20:16 Uhr
#71142
Teilnehmer
Hallo Bina!
Wenn es offensichtlich ist, dass die Herabsetzung der NAZ auf Grund des Kindes erfolgte, haben wir eine schlüssige Elternteilzeit, wenn sie eigentlich auch schriftlich beantragt hätte werden müssen.
Also: Besonderer Kündigungsschutz usw. auf Grund einer „vertraglichen“ (also der „kleinen“) ETZ.
LG
