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8. Februar 2012 um 12:04 Uhr
#73113
Roland
Teilnehmer
Hallo aoife!
Du rechnest einfach die gesamte Dienstzeit zusammen und ziehst bei der Karenz jene Zeit, die 10 Monate überschreitet, vom Ergebnis ab (das wäre die Zeit vom 7.11.11 – 14.10.12).
Ist das eh sicher, dass die 10 Monate auch auf das Jubiläumsgeld angerechnet werden? – das müsste explizit so im KV geregelt sein!
LG