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23. Juni 2008 um 22:17 Uhr
#69362
Teilnehmer
Liebe Hedi!
Ich summiere:
DN in Deutschland,
DN arbeitet in D für Firma in Ö.
DN ist „Repräsentant“ oder führt andere Tätigkeiten NUR in Deutschland durch.
Somit sehe ich den Wohnort des Dienstnehmers in D – als Home Office – als seinen Dienstort und die Personalvverechnung sollte in Deutschland durchgeführt werden.
Ohne einer genauen Prüfung des Einzelfalls möchte ich diese Auskunft nicht vorbehaltlos bestätigen.