Re:Re: Entlohnung eines gewerberechtl.Geschäftsführers

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grasy
Teilnehmer

Liebe Andrea!

Mit dem gew. Geschäftsführer kann der Nettobezug in individueller Höhe vereinbart werden, zB rechne ich für einen EUR 300,-/Monat ab. SV-rechtlich ist dabei zu beachten, dass die SV vom KV-Gehalt für 20 Std/Woche abgerechnet wird. Dh ca. EUR 400,- an Abgaben (SV und KommST ca. 34 % von 1100,-) plus dem vereinbarten netto werden an Kosten entstehen.

lg Sylvia