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20. September 2011 um 13:36 Uhr
#72860
JB1
Teilnehmer
Hallo Daniela,
ohne genaue Sachverhaltsdarstellung kann man nie korrekt informieren. Wenn ein Md eine umfassende Stellungnahme einfordert aber nicht bereit ist alles offen zu legen kannst du ihm nicht mehr dazu sagen.
Auf die Frage, ob die Entlassung zu Recht erfolgt ist oder nicht, kann man ohne die Dauer des Entzugs zu kennen, keine seriöse Antwort liefern.
LG Julia