Re:Re: Entlassung wegen Führerscheinentzug

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#72858
JB1
Teilnehmer

Hallo,

generell ist es immer schwierig pauschale Aussagen zu treffen, weil die Fälle in Details manchmal geringfügig abweichen, was ein anderes Resultat ergeben kann. Generell kann es sich entweder um den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit oder Arbeitsunfähigkeit handeln. Letzterer „zieht“, wenn ein DN, der ausschließlich oder überwiegend als Kraftfahrer eingesetzt wurde, etc. seinen Führerschein verliert.
Man muss aber immer auch die maßgeblichen Bestimmungen des KV beachten.
Natürlich hängt es auch immer davon ab, wie lange dem DN der Führerschein entzogen wurde (ist er aber anderweitig überhaupt nicht einsetzbar, kann ein 3-monatiger Entzug reichen). Der DG ist nicht verpflichtet, seinen Betrieb umzuorganisieren, um den DN einsetzen zu können.
Zu beachten ist weiters: etwaige Unbescholtenheit, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Schwere des Fehlverhaltens.

Bei der Vertrauensunwürdigkeit spielt der Grund für den Führerscheinentzug eine Rolle. Der Grund liegt nur dann vor, wenn der Führerscheinentzug auf einen Verkehrsunfall unter erheblichem Alkoholeinfluss zurückzuführen ist. Zudem ist die (hohe) dienstrechtliche Position und das Ausmaß der Verantwortung, die der Arbeitnehmer zu tragen hat, zu berücksichtigen. Bei Arbeitern muss darüber hinaus eine strafbare Handlung vorliegen.

LG Julia