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29. Dezember 2010 um 20:47 Uhr
#72275
Mathias
Teilnehmer
Hallo Christi,
die Sonderzahlungen sind nicht auf das Kalenderjahr bezogen, sondern immer für den Zeitraum Stichtag bis Stichtag bzw. Eintritt bis Stichtag.
Dein Dienstnehmer hat also erhalten: im Juni 2010 das Urlaubsgeld für den Zeitraum 1.6.09-1.6.10, und im November 2010 das Weihnachtsgeld für den Zeitraum 1.11.09-1.11.10.
Der aliquote Anspruch, der nun wegen der Entlassung entfällt, ist das Urlaubsgeld für den Zeitraum 1.6.10-4.12.10 und das Weihnachtsgeld für den Zeitraum 1.11.10-4.12.10. Da der Arbeiter diese Sonderzahlungen noch nicht erhalten hat, gibt es auch keine Rückforderung.
LG
Mathias