Re:Re: Entlassung

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#69691
Roland
Teilnehmer

Servus Sabine!

Meines Erachtens ist die Entlassung rechtzeitig, wenn der DG Kenntnis davon erlangt, dass es tatsächlich der DN war, der das Auto zu Schrott gefahren hat.
Denn ansonsten riskiert man ja eine ungerechtfertigte Entlassung, und das kann dann wirklich nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass man „auf Verdacht“ eine Entlassung aussprechen muss.

Der Entlassungsgrund wegen Vertrauensunwürdigkeit sollte auch gegeben sein, weil die eigenmächtige Ingebrauchnahme eines firmeneigenen Fahrzeugs ein strafbares Verhalten darstellt (OGH 8ObA32/03y).

Liebe Grüße