Re:Re: Entlassung

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#69693
SchwarzSab
Mitglied

hallo roland,

danke für deine rasche antwort! Ich kann mir auch irgendwie nicht vorstellen das man vor dem Abschluß der Polizeilichen Ermittlungen und der Gerichtsverhandlung eine Entlassung aussprechen muss.

Bzgl. dem Fahrzeug hatte ich es in meiner Frage falsch formuliert, die DN dürfen die Fahrzeuge für Dienstverrichtungen schon benutzen. Der Punkt ist eben nur, dass das Fahrzeug beschädigt wurde und es keiner gewesen sein will. Außer eben nach Hörensage dieser eine DN beschuldigt wird der alles abstreitet.

Zur Abkürzung des Falles (man weiß ja nie wie lange solche Ermittlungen dauern und ob überhaupt etwas dabei herauskommt) habe ich dem Klienten empfohlen sich nach dem Krankenstand des Dienstnehmers mit Ihm zusammenzusetzen und ggf. eine einvernehmliche Lösung zu machen und wenn dieser nicht zustimmt Ihn zu kündigen. Kündigungsfrist sind sowieso nur 14 Tage.

lg sabine