Re:Re: Ende befristetes Dienstverhältnis

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#69926
Roland
Teilnehmer

Hallo annalena!

Ich sehe das anders als die Personabteilung.
ME ist hier keine (DN-)Kündigung im voraus erforderlich.

Und: Das unterschiedliche Beschäftigungsausmaß hat keine Auswirkung!

Ich habe jetzt auch gesucht und etwas in der PV-Info Okt. 2008 gefunden, was mich in meiner Meinung absolut bestärkt hat und ich dir nachfolgend reinstelle:

„Hinweis für die Praxis:
Da ein befristetes Dienstverhältnis automatisch mit Eintritt des vereinbarten Beendigungszeitpunkts endet, ist für seine Beendigung keine Kündigung erforderlich. Ein befristetes Dienstverhältnis wird allerdings schlüssig fortgesetzt, wenn Arbeitsleistungen auch noch nach Ablauf des vereinbarten Beendigungszeitpunkts erbracht werden , der Dienstnehmer also weiterhin zur Arbeit zugelassen wird. Überdies kann etwa der Kollektivvertrag vorsehen, dass sich das Dienstverhältnis automatisch verlängert, wenn der Dienstgeber nicht vor Ablauf der Befristung (allenfalls schriftlich und/oder bis zu einem bestimmten Termin) bekanntgibt, das Dienstverhältnis nicht fortsetzen zu wollen. In diesem Fall muss der Dienstgeber zur Vermeidung der Fortführung des Dienstverhältnisses also (rechtzeitig) eine „Nichtverlängerungserklärung“ abgeben.“

LG