Re:Re: Endabrechnung Zeitausgleichstunden

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#70210
Roland
Teilnehmer

Hallo Manu!

Die korrekte Abwicklung findest du in PV-Info August 2007, ein Beitrag von Monika Kunesch.

Dabei geht es zwar um eine Nachzahlung bei einem laufenden Dienstverhältnis, aber das ändert mE nichts an der Tatsache, dass lohnsteuerlich ein Nachzahlung gem. § 67 Abs. 8 lit. c vorliegt (1/5 frei, 4/5 pflichtig).
Beachtung verdient i.d.Z. auch § 19e AZG (prinzipiell 50%-Zuschlag auch für Normalstunden oder Mehrarbeit).

LG