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8. Mai 2009 um 22:06 Uhr
#70508
Roland
Teilnehmer
Hallo Sabine!
Sie verliert den Kündigungsschutz grundsätzlich 4 Wochen nach Rückkehr ins Unternehmen.
Wenn ihr Mann jedoch nur 4 Monate in Vollkarenz ist, wird sie wahrscheinlich schon innerhalb der 4 Wochen einen Antrag auf Elternteilzeit stellen (muss ja mindestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Antritt der ETZ sein), somit hat sie wieder einen Kündigungsschutz.
LG