Re:Re: Elternteilzeit / Urlaub..

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#74145
MaHa
Teilnehmer

Sonne1988,
wenn sie dich bzgl. Urlaub „über den Tisch gezogen“ haben, dann achte darauf dass du für die Tage zwischen Ende Karenz und Beginn ETZ (also Freitag bis Sonntag) als Vollzeitkraft entlohnt wirst!

Siedelurlaub steht im Kollektivvertrag wie biggi schon angesprochen hat. Welchem Kollektivvertrag du unterliegst sollte in deinem Dienstvertrag stehen.