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31. August 2015 um 14:43 Uhr
#74144
biggi
Teilnehmer
Umziehtage sind im Kollektivvertrag geregelt.
Beim Handels-KV gibt es z.B. 2 Umziehtage.
Blöd mit dem Datum, aber ich hoffe, dass Du dann wie MaHa geschrieben hat, die 2 Tage Vollzeit entlohnt wirst.
Alles Gute
Biggi