Re:Re: Elternteilzeit / Urlaub..

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#74142
MaHa
Teilnehmer

Beginn Elternteilzeit müsste lt. Antrag der 17.7. sein, weil an dem Tag die Anmeldung nach der Karenz erfolgt.
Wenn Beginn Elternteilzeit der 20.07. ist, dann ist die Zeit vom 17.07. bis 20.07. das „alte Dienstverhältnis“ wie vor der Karenz. Daher wohl auch der Urlaubsabzug. Wenn die Zeit vom 17.07. bis 20.07. als normales Dienstverhältnis gezählt werden, dann muss auch die Abrechnung dementsprechend erfolgen (Gehalt für das gewertete (Vollzeit-?)Dienstverhältnis).