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7. Mai 2010 um 16:00 Uhr
#71619
Gerhartl
Teilnehmer
Hängt mE davon ab, was im Arbeitsvertrag als mögliches Einsatzgebiet vereinbart wurde. Zusätzlich müsste bei einer verschlechternden Versetzung das Mitwirkungsrecht des Betriebsrates (§ 101 ArbVG) vereinbart werden.