Re:Re: Einvernehmliche Lösung mit Wiedereinstellungszusage

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#70774
Martin
Teilnehmer

Liebe Viki!

Schließe mich der Meinung von Mathias an. Das Dienstverhältnis hätte mit 8. beginnen sollen – und damit auch die Entgeltpflicht.
Deshalb Kündigungsentschädigung ab dem theoretischen Arbeitsbeginn.