Re:Re: einvernehmliche Lösung DV

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#72103
Mathias
Teilnehmer

Hallo,

was Du meinst, sind Zahlungen für den Verzicht auf zukünftige Arbeitsleistungen. Das kommt dann in Betracht, wenn z.B. der Dienstgeber während der Kündigungsfrist auf die Arbeitsleistung verzichtet und dem Dienstnehmer alle Ansprüche bis zum Ende der Kündigungsfrist sofort auszahlt.

In Deinem Fall sehe ich eher eine freiwillige Abfertigung.

LG
Mathias