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7. April 2011 um 9:11 Uhr
#72621
Roland
Teilnehmer
Hallo!
Eigentlich sind wir ja ein Forum für PersonalverrechnerInnen.
Trotzdem eine Info für dich:
Entgeltfortzahlung durch den DG endet am 17. Mai (egal welche Auflösungsart).
Was die Kündigung durch den DG betrifft, ist es schwierig einen Kommentar abzugeben, weil ich nicht weiß, was im Dienstvertrag steht. Ohne einen besonderen Passus im Dienstvertrag wäre nur die sog. „Quartalskündigung“ möglich, also würde in diesem Fall das DV erst am 30.6. enden.
Da wäre für dich dann der Vorteil gegeben, dass z.B. noch der Urlaub anwachsen würde.
Für weitere Fragen dazu ist dann bitte die AK zuständig.
LG