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5. April 2017 um 8:29 Uhr
#74345
the brain
Mitglied
Hallo TEDi,
wenn lt. KV nichts anzurechnen ist kann auch die Beschäftigungsgruppe 1 passen.
Allerdings wenn für „Kassiertätigkeiten“ eine andere Gruppe vorgeschrieben ist, wird´s eng.
lg
hubert k.