Re:Re: Einmalzahlung KV Metaller Gewerbe

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#69129
Roland
Teilnehmer

Liebe Forenteilnehmer!

Ich habe die Info von der OÖ. GKK einfach unten reinkopiert (hier ist auch definiert, dass Teilzeitbeschäftigten nur ein aliquoter Teil zusteht).
Somit war die ganzige vorige Argumentation eigentlich „für die Katz'“!

Eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe

Im Kollektivertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe ist per 1.1.2008 eine Einmalzahlung festgelegt.
Alle Arbeitnehmer, ausgenommen Lehrlinge, die am 1.1.2008 in einem Arbeitsverhältnis stehen und dieses am 15.3.2008 aufrecht ist, erhalten eine einmalige Sonderzahlung von Euro 100,00.
Lehrlinge, die am 1.1.2008 in einem Lehrverhältnis stehen und am 31.3.2008 beim selben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung von Euro 100,00.
Arbeitnehmer, die sich sowohl am 1.1.2008 als auch am 31.3.2008 in Mutterschafts- oder Väterkarenz befinden oder an beiden Stichtagen Präsenz- bzw. Zivildienst leisten, erhalten keine einmalige Sonderzahlung.
Die einmalige Sonderzahlung ist spätestens mit der Märzabrechnung 2008, sofern das Arbeitsverhältnis vorher endet, mit der Endabrechung auszuzahlen.
Teilzeitbeschäftigte erhalten den, dem Verhältnis ihrer normalen Arbeitszeit (inkl. regelmäßiger Mehrarbeit im 13-Wochen-Durchschnitt) zur kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit entsprechenden Teil.
Bei Altersteilzeit ist die vertraglich vereinbarte verminderte Arbeitszeit zu Grunde zu legen und zusätzlich der auf den Lohnausgleich entfallende Lohnanteil zu bezahlen (z.B. bei 50% Altersteilzeit Euro 75,00).
Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne kann diese Einmalzahlung (einmalige Sonderzahlung) sowohl als allgemeine Beitragsgrundlage, als auch als Sonderzahlung abgerechnet werden.

Beurteilung in der Lohnsteuer:
Einmalzahlungen sind steuerrechtlich als sonstige Bezüge zu behandeln, sofern sie neben dem laufenden Arbeitslohn ausbezahlt werden (Freibetrag Euro 620,00 und fester Steuersatz von 6%)

Schöne Grüße