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16. März 2008 um 20:18 Uhr
#69086
Teilnehmer
Hallo Ruth!
Nein, so lange keine Änderung Teilversicherung – Vollversicherung erfolgt nicht.
Meldung nur notwendig bei Vorschreibebetrieben.
Nur bitte gut dokumentieren – könnte bei einer GPLA von Relevanz sein.
LG
