Re:Re: Einmalzahlung KV Metaller Gewerbe

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#69074
Roland
Teilnehmer

Hallo Meli!

Ich sehe das ehrlich gesagt ein wenig anders als die GKK-Prüferin.
Im Protokoll zu den KV-Verhandlungen im Metallgewerbe steht:
5. Einmalzahlung
Alle Arbeitnehmer (ausgenommen Lehrlinge), die am 1.1.2008 in einem Arbeitsverhältnis stehen und dieses am 15.03.2008 aufrecht ist, erhalten eine einmalige Sonderzahlung von € 100,00.
Lehrlinge, die am 1.1.2008 in einem Lehrverhältnis stehen und am 31.03.2008 beim selben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung von € 100,00.
…..usw…..
Vor allem durch das Wort „EINMALIG“ sehe ich diese Zahlung als laufenden Bezug in der SV, kann jedoch auch nicht die Gedanken eines Prüfers vorhersehen.

LG