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28. Mai 2008 um 7:09 Uhr
#69266
Martin
Teilnehmer
Liebe Claudia!
Als Einmalzahlung ist dieser Bezug als sonstiger Bezug in der Lohnsteuer.
Wenn eine Wiederkehr in größeren Zeiträumen zu erwarten ist = Sozialversicherung Sonderzahlung
Wenn es eine einmalige Zahlung ist = SV laufend.
Die Wiederkehr kann auch nur vereinbart sein, und unter bestimmten Voraussetzungen für 1 oder mehrere Jahre ausfallen.
Z.B. Erfolgssprämie 1x jährlich wenn Umsatz über 1 Mio. = Lst sonstiger Bezug, SV Sonderzahlung
Wenn nun 2 Jahre der Umsatz unter dem Ziel ist, ist die Erfolgsprämie im 3. Jahr troztdem eine SV-Sonderzahlung.