Re:Re: Einmalprämie mit Begründung

Startseite Foren Sonderzahlung Einmalprämie mit Begründung Re:Re: Einmalprämie mit Begründung

#72447
Gaby
Teilnehmer

mh – ich dachte ab 2011 ist eine monatliche aufteilung der prämien nicht mehr zulässig? hast du mir mal so geschrieben und hab ich dann auch bei frau mag. kunesch in linz so gehört.?

soweit ich es sehe wurden bei uns im vorjahr für einige einzelne mitarbeiter prämienvereinbarungen – aber immer nur für ein bestimmtes jahr abgeschlossen. das wären dann absolute einmalprämien?
drei andere haben eine vereinbarung die umsatzabhängig ist – was ich dann zu fall zwei zählen würde?

also entweder in der sv und in der lst sonstiger bezug und keine sechstelerhöhung.
oder sv lfd. und lst sonstiger bezug und damit sechstelerhöhend?

danke für deine engelsgeduld – wie immer…

g