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30. April 2008 um 15:25 Uhr
#69231
Teilnehmer
Hallo,
gern geschehen, allerdings ist mir Regelung bekannt, in der man einen Lehrling einen Monat nach dem Präsenzdienst behalten muß!
Die Behaltefrist des Lehrlings wird durch den Präsenzdienst unterbrochen und läuft nach Rückkehr vom Präsenzdienst ganz normal weiter.
lg